Persönliche Daten und Identitätsprüfung
Banken sind gesetzlich verpflichtet, die Identität von Kreditnehmenden zu prüfen. Üblich sind hierfür Personalausweis oder Reisepass, häufig in Kombination mit einem Verfahren wie Video-Ident oder Post-Ident.
Daneben werden Adresse, Geburtsdatum, Familienstand und ggf. Staatsangehörigkeit erfasst.
Einkommensnachweise
Angestellte legen in der Regel die letzten zwei bis drei Gehaltsabrechnungen vor.
Selbstständige und Freiberufler werden meist um betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA), Einnahmenüberschussrechnungen (EÜR) oder aktuelle Steuerbescheide gebeten.
Rentner reichen typischerweise den aktuellen Rentenbescheid ein.
Ausgaben und finanzielle Situation
Banken berücksichtigen monatliche Ausgaben, bestehende Kredite, Miet- oder Wohnkosten und Unterhaltsverpflichtungen.
Häufig werden aktuelle Kontoauszüge angefordert, um Einnahmen- und Ausgabenmuster nachzuvollziehen.
Besondere Unterlagen für bestimmte Berufsgruppen
Für Selbstständige sind oft Unterlagen mehrerer Jahre relevant, um Einkommensschwankungen einzuordnen.
Bei zweckgebundenen Krediten (z. B. Autokredit) können zusätzlich Kaufverträge oder Rechnungen verlangt werden.
Hinweise zum Datenschutz
Banken dürfen nur Daten erheben, die für die Kreditprüfung erforderlich sind. Übermittelte Unterlagen unterliegen den allgemeinen Datenschutzregelungen, insbesondere der DSGVO.
Es ist sinnvoll, sensible Daten nur über sichere Kanäle (z. B. das verschlüsselte Upload-Portal der Bank) zu übermitteln.