Die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung
Bevor ein Anbieter einen Verbraucherkredit vergibt, muss er die Kreditwürdigkeit prüfen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 505a BGB und ist eingebettet in die Regelungen zum Verbraucherdarlehen (§ 491 ff. BGB). Sie dient nicht nur dem Schutz des Anbieters, sondern ausdrücklich auch dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Überschuldung.
Kern der Prüfung ist die Frage, ob der Kredit voraussichtlich vertragsgemäß zurückgezahlt werden kann. Der Anbieter darf den Kredit nach den gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich nur dann gewähren, wenn keine erheblichen Zweifel an der Rückzahlungsfähigkeit bestehen.
Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist damit kein bürokratisches Hindernis, sondern eine Schutzfunktion. Sie soll verhindern, dass Kredite vergeben werden, die die Kreditnehmer absehbar überfordern.
Welche Faktoren einfließen
In die Prüfung fließen mehrere Bausteine ein. Eine zentrale Rolle spielt das Einkommen – seine Höhe, seine Regelmäßigkeit und seine Nachweisbarkeit. Dem werden die laufenden Ausgaben gegenübergestellt, oft in Form einer Haushaltsrechnung, die regelmäßige Verpflichtungen wie Miete und Lebenshaltung berücksichtigt.
Ebenfalls relevant ist die Beschäftigungssituation: Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses, eine etwaige Befristung oder eine Probezeit können die Einschätzung beeinflussen. Hinzu kommen bestehende Verpflichtungen wie laufende Kredite oder Verträge, die die finanzielle Spielraum mindern.
Schließlich ziehen Anbieter Daten von Auskunfteien wie der Schufa heran, um das Zahlungsverhalten in der Vergangenheit und das aktuelle Verpflichtungsbild einzuschätzen. Aus dem Zusammenspiel dieser Faktoren entsteht das Gesamtbild, auf dessen Grundlage entschieden wird.
Interne Bankprüfung und Auskunftei-Score
Es ist hilfreich, zwei Ebenen zu unterscheiden. Die eine ist der Score einer Auskunftei wie der Schufa: ein statistischer Wert, der die Wahrscheinlichkeit einer vertragsgemäßen Rückzahlung abbildet und auf den bei der Auskunftei gespeicherten Daten beruht.
Die andere Ebene ist die interne Prüfung des Anbieters. Jeder Anbieter hat eigene Annahmekriterien, eigene Bewertungsmodelle und eigene Risikorichtlinien. Er bezieht den Auskunftei-Score in seine Entscheidung ein, trifft die Entscheidung aber selbst und auf Basis seiner eigenen, oft zusätzlichen Informationen.
Das bedeutet: Der Auskunftei-Score ist ein wichtiger Baustein, aber nicht die alleinige Grundlage. Die eigentliche Kreditentscheidung fällt der Anbieter im Rahmen seiner internen Kreditwürdigkeitsprüfung, in die der Score nur ein Element von mehreren ist.
Warum gleiche Angaben unterschiedlich bewertet werden
Wer bei mehreren Anbietern anfragt, erlebt mitunter, dass dieselben Angaben zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Das liegt an den unterschiedlichen internen Bewertungsmodellen und Risikorichtlinien: Was der eine Anbieter noch akzeptiert, kann beim anderen zur Ablehnung führen.
Auch die herangezogenen Datenquellen können sich unterscheiden. Manche Anbieter ziehen ergänzend Daten weiterer Auskunfteien heran, andere gewichten einzelne Faktoren wie Beschäftigungsdauer oder Haushaltsrechnung anders. Dadurch entstehen voneinander abweichende Einschätzungen derselben Person.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher heißt das: Eine Ablehnung bei einem Anbieter bedeutet nicht zwangsläufig eine Ablehnung bei allen. Sinnvoll ist, vorab mit einer schufa-neutralen Konditionsanfrage zu vergleichen, statt mehrere echte Anträge zu stellen. Hintergründe dazu vertieft der Artikel zum Schufa-Score.
Wie man sich auf die Prüfung vorbereitet
Eine gute Vorbereitung beginnt mit Übersicht über die eigene Situation. Wer Einnahmen und Ausgaben realistisch kennt, kann besser einschätzen, welche Belastung tragbar ist, und vermeidet einen Antrag, der von vornherein zu hoch angesetzt ist.
Hilfreich ist, vollständige und aktuelle Unterlagen bereitzuhalten, etwa Einkommensnachweise. Lückenlose Nachweise erleichtern die Prüfung. Welche Dokumente üblicherweise verlangt werden, beschreibt der Artikel zu den Kreditunterlagen.
Ergänzend lohnt ein Blick in die eigene Auskunftei-Datenkopie, um veraltete oder falsche Einträge frühzeitig zu erkennen und korrigieren zu lassen. Wer seine Bonität vorab einschätzt und gegebenenfalls verbessert, geht informierter in die Prüfung – Anhaltspunkte dazu geben die Artikel zur Bonität und zur Schufa-Selbstauskunft.