Schritt 1: Überblick über alle laufenden Kredite verschaffen
Bevor irgendetwas abgelöst wird, braucht es eine vollständige Bestandsaufnahme: Welche Kredite laufen aktuell – Ratenkredite, Autofinanzierungen, Null-Prozent-Finanzierungen, ein dauerhaft genutzter Dispo? Für jeden Posten sollten Restschuld, monatliche Rate und Restlaufzeit notiert werden.
Die Angaben finden sich im Kreditvertrag, im Online-Banking oder in der jährlichen Zins- und Saldenmitteilung. Wer unsicher ist, ob die Liste vollständig ist, kann zusätzlich die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO bei der Schufa anfordern – dort sind gemeldete Kredite mit dem jeweiligen Vertragspartner aufgeführt.
Erst diese Übersicht zeigt, was überhaupt umgeschuldet werden soll: ein einzelner Kredit, mehrere Kredite gebündelt oder ein Dispo. Sie ist außerdem die Grundlage für jeden späteren Kostenvergleich.
Schritt 2: Ablösesumme und Vorfälligkeitsentschädigung anfragen
Die Ablösesumme ist der Betrag, der nötig ist, um einen Kredit zu einem bestimmten Termin vollständig zurückzuzahlen. Sie setzt sich zusammen aus der Restschuld, gegebenenfalls einer Vorfälligkeitsentschädigung und gegebenenfalls den Zinsen, die bis zum Ablösetermin noch anfallen.
Diese Aufstellung sollte schriftlich beim bisherigen Anbieter angefordert werden – mit einem konkreten Wunschtermin für die Ablösung. Viele Banken stellen dafür eine sogenannte Ablöseinformation oder einen Ablösebrief aus.
Wichtig: Die genannte Summe gilt in der Regel nur für den angefragten Stichtag. Verschiebt sich die Ablösung, ändert sich auch der Betrag, weil weitere Raten und Zinsen dazwischenliegen.
Schritt 3: Neues Angebot mit Verwendungszweck Umschuldung einholen
Beim neuen Anbieter sollte zunächst eine Konditionsanfrage gestellt werden, die schufa-neutral als Konditionsanfrage übermittelt wird – so lassen sich Angebote einholen, ohne den Score zu beeinflussen.
Als Verwendungszweck sollte ehrlich „Umschuldung“ angegeben werden. Manche Anbieter behandeln diesen Zweck gesondert: Sie wissen dann, dass der neue Kredit einen bestehenden ersetzt und die Gesamtverschuldung nicht steigt, und manche bieten an, die Ablösung direkt abzuwickeln.
Verglichen werden sollten nicht die Monatsraten, sondern die Gesamtkosten beider Varianten: Was kostet es, den alten Kredit regulär weiterlaufen zu lassen – und was kostet der neue Kredit inklusive Ablösesumme insgesamt? Eine niedrigere Rate bei längerer Laufzeit kann unterm Strich teurer sein.
Schritt 4: Ablösung durchführen
Häufig läuft die Ablösung direkt von Bank zu Bank: Der neue Anbieter überweist die Ablösesumme unmittelbar an den bisherigen Kreditgeber. Dafür wird im Antrag meist eine Ablösevollmacht erteilt, mit der der neue Anbieter die Abwicklung übernehmen darf.
Alternativ kann der Kreditbetrag auf das eigene Konto ausgezahlt werden, und die Ablösung wird selbst überwiesen. Dann ist Disziplin gefragt: Der Betrag sollte unverzüglich und vollständig an den alten Anbieter gehen – mit korrektem Verwendungszweck und Vertragsnummer, damit die Zahlung eindeutig zugeordnet wird.
In beiden Fällen gilt: Der Ablösetermin sollte zu der angefragten Ablöseinformation passen, damit der überwiesene Betrag tatsächlich zur vollständigen Tilgung reicht.
Schritt 5: Abschluss kontrollieren
Nach der Überweisung sollte der bisherige Anbieter die vollständige Ablösung schriftlich bestätigen. Diese Bestätigung gehört zu den Unterlagen – sie ist der Nachweis, dass aus dem alten Vertrag keine Forderungen mehr bestehen.
Auch in der Schufa-Datenkopie lässt sich später prüfen, ob der abgelöste Kredit als erledigt gekennzeichnet wurde. Künftig läuft nur noch die Rate des neuen Kredits – der Dauerauftrag oder die Einzugsermächtigung für den alten Kredit sollte beendet sein, damit nicht versehentlich doppelt gezahlt wird.
Sinnvoll ist außerdem ein Blick auf alte Kontoverbindungen und Daueraufträge: Wenn im Zuge der Umschuldung Konten oder Zahlungswege geändert wurden, sollten alle Abbuchungen auf dem aktuellen Stand sein.
Typische Stolpersteine bei der Umschuldung
Laufzeit unnötig verlängern: Wer bei der Umschuldung eine deutlich längere Laufzeit wählt, senkt zwar die Monatsrate, zahlt aber insgesamt länger Zinsen. Ob das Ergebnis günstiger ist, zeigt nur der Vergleich der Gesamtkosten – nicht der Blick auf die Rate.
Den Dispo gleich wieder nutzen: Wird ein ausgeglichener Dispo nach der Umschuldung erneut ausgeschöpft, entsteht eine doppelte Belastung – Kreditrate plus neue Überziehung. Wer dazu neigt, kann den Disporahmen bei der Bank reduzieren lassen.
Stichtage der Ablösesumme übersehen: Die Ablöseinformation gilt oft nur für den angefragten Termin. Wer den Termin verstreichen lässt, sollte eine aktualisierte Aufstellung anfordern, statt einen veralteten Betrag zu überweisen – sonst bleibt ein Restbetrag offen oder es wird zu viel gezahlt.