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Schufa & Bonität

Schufa-Selbstauskunft: Die kostenlose Datenkopie anfordern und lesen

Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO zeigt kostenlos, welche Daten die Schufa gespeichert hat – und wie sich die Einträge lesen und bei Fehlern korrigieren lassen.

Stand
Lesedauer
6 Min.
Kategorie
Schufa & Bonität

Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung gibt jeder Person das Recht, von Unternehmen Auskunft über die zu ihr gespeicherten Daten zu verlangen. Bei der Schufa heißt dieses Auskunftsdokument Datenkopie nach Art. 15 DSGVO – umgangssprachlich oft Schufa-Selbstauskunft genannt.

Die Datenkopie ist kostenlos und kann formlos direkt bei der Schufa angefordert werden, üblicherweise über ein Online-Formular auf der Schufa-Website oder per Post. Erforderlich sind in der Regel Angaben zur Person und ein Identitätsnachweis, damit die Auskunft nicht an Unbefugte gerät.

Daneben bietet die Schufa kostenpflichtige Produkte an, etwa eine Bonitätsauskunft, die für die Weitergabe an Dritte (zum Beispiel Vermieter) gestaltet ist. Für den eigenen Überblick über die gespeicherten Daten ist die kostenlose Datenkopie das passende Dokument – ein kostenpflichtiges Produkt ist dafür nicht erforderlich.

Was in der Datenkopie steht

Die Datenkopie enthält zunächst die gespeicherten Stammdaten: Name, Geburtsdatum, aktuelle und frühere Anschriften. Schon hier lohnt der Blick, denn veraltete oder falsch geschriebene Daten können zu Verwechslungen führen.

Dazu kommen die gemeldeten Konten und Verträge – etwa Girokonten, Kreditkarten, Ratenkredite, Leasing- oder Telekommunikationsverträge – jeweils mit dem meldenden Unternehmen und dem Status der Meldung.

Außerdem listet die Datenkopie Anfragen auf, die Unternehmen in der Vergangenheit gestellt haben, sowie etwaige Zahlungsstörungen. Schließlich enthält sie die zur Person berechneten Score-Werte mit einem Erklärungstext, der die Einordnung erleichtern soll.

Wie man die Einträge liest

Bei Konten und Verträgen ist vor allem der Status relevant: Laufende Verträge sind als aktiv gekennzeichnet, beendete Verträge tragen ein Erledigungsdatum. Bei Zahlungsstörungen ist die Unterscheidung zwischen offen und erledigt zentral – ein Erledigt-Vermerk zeigt, dass die Forderung beglichen wurde.

Bei den Anfragen lohnt der Blick auf die Anfrageart: Konditionsanfragen (etwa beim Einholen von Kreditkonditionen) sind nur für die eigene Auskunft sichtbar und beeinflussen den Score nicht. Echte Kredit- oder Vertragsanfragen werden gesondert ausgewiesen.

Wer einen Eintrag nicht zuordnen kann, findet in der Datenkopie das meldende Unternehmen. Das ist der erste Anhaltspunkt, um nachzufragen, worauf sich ein Eintrag bezieht.

Fehler gefunden? So läuft die Korrektur

Stimmen Daten nicht – etwa ein längst gekündigter Vertrag, der noch als aktiv geführt wird, oder eine Forderung, die nie bestand –, besteht nach der DSGVO ein Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten.

Die Korrektur lässt sich an zwei Stellen anstoßen: direkt bei der Schufa, die den Eintrag dann beim meldenden Unternehmen prüft, und parallel beim eintragenden Unternehmen selbst, das die Meldung verursacht hat. Hilfreich sind dabei Belege, etwa Kündigungsbestätigungen oder Zahlungsnachweise.

Während einer laufenden Prüfung kann der betroffene Eintrag gekennzeichnet oder vorübergehend nicht an Dritte übermittelt werden. Wie lange eine Prüfung dauert, hängt vom Einzelfall ab.

Wann sich der Blick besonders lohnt

Vor größeren Finanzierungen – etwa einem Ratenkredit oder einer Immobilienfinanzierung – ist die Datenkopie eine sinnvolle Vorbereitung: Wer weiß, was gespeichert ist, kann Unstimmigkeiten klären, bevor ein Anbieter sie in der Prüfung findet.

Auch nach einem Umzug oder einer Namensänderung lohnt die Kontrolle, ob die Stammdaten korrekt aktualisiert wurden. Veraltete Adressdaten können sonst zu Zuordnungsfehlern führen.

Wurde ein Antrag abgelehnt – etwa für einen Kredit, einen Handyvertrag oder eine Wohnung –, hilft die Datenkopie zu verstehen, welche Einträge ein Anbieter gesehen haben könnte. Die Entscheidung selbst trifft allerdings immer der Anbieter nach eigenen Kriterien; die Datenkopie erklärt sie nicht vollständig.

Häufige Fragen

Was kostet die Schufa-Selbstauskunft?
Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist kostenlos – und zwar nicht nur einmal jährlich, sondern grundsätzlich beliebig oft. Kostenpflichtig sind nur zusätzliche Schufa-Produkte, etwa Auskünfte, die für die Weitergabe an Dritte aufbereitet sind.
Sieht jemand, dass ich eine Selbstauskunft angefordert habe?
Die Eigenauskunft ist nur für die betroffene Person selbst bestimmt. Sie wird nicht an Banken oder andere Unternehmen übermittelt und wirkt sich nicht auf den Schufa-Score aus.
Wie lange dauert es, bis die Datenkopie ankommt?
Die Datenkopie wird in der Regel per Post versandt. Erfahrungsgemäß dauert das einige Tage bis wenige Wochen – eine feste Zusage zur Bearbeitungszeit gibt es nicht. Wer die Auskunft für einen bestimmten Anlass benötigt, sollte sie entsprechend früh anfordern.
Was mache ich mit einem Eintrag, den ich nicht zuordnen kann?
In der Datenkopie ist das meldende Unternehmen genannt. Dort lässt sich nachfragen, worauf sich der Eintrag bezieht. Stellt er sich als falsch heraus, kann eine Berichtigung sowohl beim Unternehmen als auch direkt bei der Schufa angestoßen werden.

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